Begutachtung nach EMAS

EMAS ist das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf der Basis der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Mit der Verordnung (EU) 2017/1505 sind die Anhänge I, II und III neu gefasst worden, wobei insbesondere in Anhang II, Teil A die Anforderungen der ISO 14001:2015 enthalten sind. EMAS wird von Organisationen angewandt, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.

Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus sind Betriebe, die sich an EMAS beteiligen, verpflichtet eine Umwelterklärung zu erstellen. Darin sind die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emissionen, Abfälle etc. genau darstellt. Inhaltliche Details sind in Verordnung (EU)2018/2026 vorgegeben. EMAS-Teilnehmer informieren die Öffentlichkeit, u.a. mit ihrer Umwelterklärung und dürfen das EMAS-Logo verwenden.

Die Einhaltung der EMAS-Anforderungen wird von Herrn Dr. Bethäuser als zugelassenem Umweltgutachter (akkreditiert durch die DAU – Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH, Zulassungsnummer: DE-V-0179) überprüft. Abschließend wird die Umwelterklärung begutachtet und für gültig erklärt (Validierung). Die Zertifizierung nach ISO 14001 ist hierbei inbegriffen.

-> Ablauf der Begutachtung

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