Bescheinigung nach SpaEfV

Während produzierende Unternehmen früher relativ problemlos vom Zoll Entlastung von der Energie- und Stromsteuer erhielten, sind diese Vergünstigungen inzwischen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Unternehmen müssen, zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen, Energieeinsparungen erbringen, indem sie nachweisen, dass sie Energiemanagement – Systeme, Umweltmanagement – Systeme oder – als kleine und mittlere Unternehmen – alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeführt haben.

Die SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) regelt genauer, wie dieser Nachweis (Bescheinigung) im Einzelnen zu führen ist und wer ihn ausstellt.

Begutachtungen gemäß SpaEfV werden von Herrn Dr. Bethäuser als zugelassenem Umweltgutachter durchgeführt. Die Bescheinigungen werden in Form des ausgefüllten amtlichen Formblattes 1449 erstellt.

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